1. Geltungsbereich
Diese Geschaeftsbedingungen gelten fuer alle Vertraege zwischen dem Illustrator und
dem Auftraggeber ausschliesslich. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere
widersprechende Geschaeftsbedingungen, beduerfen der schriftlichen Zustimmung
des Illustrators. Die Geschaeftsbedingungen gelten fŸr den gesamten Geschäftsverkehr, auch fuer alle zukuenftigen Folgegeschaefte einschliesslich solcher, die muendlich,
insbesondere telefonisch, abgeschlossen werden, selbst dann, wenn in den Folgegeschäften nicht mehr ausdruecklich auf sie Bezug genommen wird.
2. Auftraege
Vom Illustrator uebermittelte Bestaetigungen oder Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzueglich widerspricht.
Der Illustrator ist berechtigt, zur Vertragserfuellung Dritte heranzuziehen. In diesem Fall wird er deren etwaige Nutzungs- und sonstigen Rechte in dem dem Auftraggeber geschuldeten Umfang erwerben und an den Auftraggeber uebertragen.
3. Vergütung
Alle Tätigkeiten, die für den Auftraggeber erbracht werden, einschließlich Präsentationen, Entwürfen und Werkzeichnungen, sind vergütungspflichtig, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
Die Vergütung setzt sich zusammen aus:
a) der Entwurfsvergütung
b) der Werkzeichnungsvergütung
c) der Vergütung für die übertragung der Nutzungsrechte an der Werkzeichnung
Mangels anderweitiger Vereinbarungen wird eine vom Auftraggeber versprochene
und/oder gezahlte Vergütung wie folgt auf die einzelnen Vergütungsbestandteile
angerechnet:
30 % auf die Entwurfsvergütung
30 % auf die Werkzeichnungsvergütung
40 % auf die Nutzungsrechte, sofern solche übertragen werden
Der Vergütungsanspruch für etwaig eingeräumte Nutzungsrechte entsteht unabhängig davon, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Auftraggeber von den
Nutzungsrechten Gebrauch macht. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, so
entfällt die Vergütung für die Nutzung, nicht jedoch die Vergütung für die bis dahin
geleisteten Arbeiten. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung.
Werden keine Nutzungsrechte vereinbart, ändert sich die Verteilung wie folgt:
50 % auf die Entwurfsvergütung
50 % auf die Werkzeichnungsvergütung
Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer
zu entrichten sind, sofern der Illustrator umsatzsteuerpflichtig ist. Die Künstlersozialversicherungsabgabe ist vom Auftraggeber zusätzlich zu entrichten und nicht in der
Vergütung enthalten.
4. Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ist bei Ablieferung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Erstreckt sich ein
Auftrag in seiner Abwicklung über mehr als vier Wochen oder erfordert er vom Illustrator finanzielle Vorleistungen, die 50 % der zu entrichtenden Vergütung übersteigen, so
sind folgende Abschlagszahlungen zu leisten: 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
Wird der Vertrag vorzeitig beendet, so verbleiben dem Illustrator zumindest die
Ansprüche auf die zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung nach dem oben Genannten
bereits fällig gewordenen Abschlagszahlungen. Im übrigen gilt § 649 BGB.
Der Auftraggeber gerät mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, wenn er nach
Ablauf von 14 Tagen nach Ablieferung nicht zahlt, ohne daß es einer Mahnung bedarf.
Nutzt der Auftraggeber die Leistungen nicht im vereinbarten Umfang, entsteht ihm
daraus kein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung der Vergütung.
Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Illustrator anerkannt sind.
5. Nutzungsrechte, Eigentum, Eigenwerbung
An den Arbeiten oder Leistungen des Illustrators werden, soweit vereinbart, nur Nutzungsrechte eingeräumt. Ein Eigentumsrecht, insbesondere an Entwürfen (Skizzen,
Layouts) und Werkzeichnungen (Final Art), die er erstellt oder erstellen läßt, wird
nicht übertragen. Alle dem Auftraggeber im Rahmen des Auftrags übergebenen
zwei- und/oder dreidimensionalen Werkstücke (Entwürfe, Werkzeichnungen, Modelle,
Dummies, Muster) bleiben im Eigentum des Illustrators. Dem Auftraggeber wird ein
Recht zum Besitz nur solange eingeräumt, als er zum vertragsgemäßen Gebrauch der
Leistung des Illustrators auf den Besitz der Werkstücke zwingend angewiesen ist. In
jedem Fall endet das Recht zum Besitz spätestens mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Illustrator und ihm. Die Werkstücke sind nach Ende des
Rechts zum Besitz unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht schriftlich etwas anderes
vereinbart wurde. Die Rücksendung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber Schadensersatz in Höhe
von 100 % der vereinbarten Vergütung zu leisten, ohne durch eine solche Zahlung
Eigentumsrechte zu erwerben.
Die dem Auftraggeber überlaßenen Entwürfe sind nur zur Erleichterung der
Entscheidungsfindung des Auftraggebers und zum internen Gebrauch durch ihn
und den Illustrator bestimmt. Weitergehende Nutzungsrechte daran werden dem
Auftraggeber nicht übertragen. Eine etwaige weitergehende vertragliche Nutzungsrechteübertragung bezieht sich, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird,
außchließlich auf die abgenommene Werkzeichnung.
Die Leistungen, selbst wenn sie urheberrechtlich nicht geschützt sind oder auch
nicht Gegenstand anderer besonderer Schutzrechte sein sollten, dürfen nur in dem
Umfang verwertet werden, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus
dem Zweck des Auftrags ergibt. Mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen
erhält der Auftraggeber nur einfache Nutzungs- oder sonstige Rechte, und zwar nur
für die vereinbarte Dauer und den vereinbarten inhaltlichen und räumlichen Umfang
der Nutzung; räumlich geht der Umfang der Nutzungsrechteübertragung mangels
anderweitiger schriftlicher Vereinbarung zumindest nicht über das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hinaus.
Jede andere oder über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehende Nutzung
ist nur aufgrund einer besonderen schriftlichen Nutzungsrechteübertragung sowie
gegen Zahlung einer dem Umfang der Mehrnutzung im Verhältnis zum Entgelt der
ursprünglichen Nutzung entsprechenden Vergütung zuläßig.
Die übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung
des Illustrators. über den Umfang der Nutzung steht dem Illustrator ein Auskunftsanspruch zu.
Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen keine (Mit-)
Rechte des Auftraggebers, es sei denn, daß dies ausdrücklich vereinbart worden
ist.Rechte an den Leistungen des Illustrators, insbesondere Nutzungsrechte, gehen
erst mit vollständiger Zahlung der gesamten den Auftrag betreffenden Vergütung des
Illustrators auf den Auftraggeber über.
Der Illustrator hat das Recht, seine Arbeit zu signieren und auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Bei der digitalen Erfaßung der Werke muß
der Name des Illustrators mit den Bilddaten elektronisch verknüpft werden.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Leistungen (weder die Originale noch Reproduktionen) in Teilen oder als Ganzes zu bearbeiten oder sonst zu verändern und/oder
bearbeiten oder verändern zu laßen, es sei denn, dies ist ausdrücklich Gegenstand
der vereinbarten Lieferung oder Leistung.
Zur Aufbewahrung ist der Illustrator danach nicht verpflichtet. Der Illustrator ist
insbesondere nicht verpflichtet, Arbeitsdateien, die im Computer erstellt wurden,
einschließlich des Quell-Codes, aufzubewahren und/oder an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Aufbewahrung und/oder Herausgabe von
Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
Bei einer Verletzung der Nutzungs-, Bearbeitungs- oder Namensnennungsrechte ist
der Illustrator berechtigt, eine Vertragßtrafe in Höhe der dreifachen vereinbarten
Vergütung zu verlangen. Das Recht, neben der Vertragßtrafe Schadensersatzansprüche, Geldentschädigungsansprüche oder sonstige Rechte geltend zu machen, bleibt
unberührt.
Alle von ihm erbrachten Leistungen dürfen uneingeschränkt vom Illustrator zum
Zweck der Eigenwerbung genutzt werden, es sei denn, daß ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
6. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
Mangels anderweitiger Vereinbarungen werden dem Auftraggeber während der
Entwurfsphase je Entwurf ein (1) – nicht Bildelemente tauschender – Optimierungßchritt nach seinen Angaben eingeräumt, ohne daß dieses als Sonderleistung
berechnet wird.
Jede weitere änderung und/oder neue Schaffung und Vorlage von Entwürfen, die Änderung und/oder neue Schaffung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen
(z.B. Manuskriptstudium), Nebenkosten (z.B. Kuriere) oder technische Kosten (z.B. für
Reproduktionen, Datenträger) werden je nach Aufwand gesondert berechnet. Der Illustrator wird den Aufwand nach einem von ihm nach billigem Ermeßen festzusetzenden
Stunden- bzw. Tageßatz berechnen, der sich an den Vergütungsempfehlungen der I.O.
(Illustratoren Organisation e.V.) orientiert. Etwas anderes ergibt sich, wenn derartige
Leistungen ausdrücklich unter Angabe der Höhe der Vergütung in der Auftragsbestätigung enthalten sind.
Wird der Vertrag aus Gründen, die der Illustrator nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt, sind – neben der nach Ziffer 4 Absatz 2 in Verbindung mit § 649 BGB zu
zahlenden Teilvergütung – die angefallenen Nebenkosten vom Auftraggeber zu erstatten. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte
Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer zu entrichten sind.
7. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Illustrator rechtzeitig sämtliche zur Erbringung
der Lieferungen und Leistungen notwendigen Informationen sowie erforderliches
Datenmaterial in einem gängigen Format zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber stellt sicher, daß der Illustrator die zur Nutzung dieser Unterlagen
erforderlichen Rechte erhält. Der Auftraggeber ist weiter verpflichtet, den Illustrator
auch unaufgefordert auf Umstände hinzuweisen, die für die Erbringung seiner Lieferungen und Leistungen bedeutungsvoll sein können, und von denen der Auftraggeber
erkennen kann, daß sie dem Illustrator unbekannt sind.
Eine Aufbewahrung und Rückgabe der überlaßenen Unterlagen an den Auftraggeber
erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird und nur auf Rechnung und Gefahr
des Auftraggebers.
Gerät der Auftraggeber durch das Unterlaßen der Mitwirkungspflichten in Annahmeverzug, kann der Illustrator eine angemeßene Entschädigung verlangen.
Soweit der Illustrator zusammen mit dem Auftraggeber gemeinsam Entwicklungsstufen definiert und der Auftraggeber zur Erreichung dieser Entwicklungßtufen
eigene Leistungen erbringen muß, so ist er verpflichtet, alle von ihm zu erbringenden
Leistungen rechtzeitig zu erbringen.
8. Korrektur, Produktionsüberwachung
Vor Produktionsbeginn sind die Werkzeichnungen, Daten, Entwürfe oder sonstige
Vorlagen vom Auftraggeber freizugeben.
Die Produktionsüberwachung durch den Illustrator erfolgt nur aufgrund besonderer
Vereinbarung. Bei übernahme der Produktionsüberwachung ist der Illustrator berechtigt, nach eigenem Ermeßen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.
9. Lieferung, Lieferzeit
Die Einhaltung vereinbarter Liefertermine setzt voraus, daß alle technischen Fragen
geklärt, vom Auftraggeber zu liefernde Unterlagen, Freigaben, zu erbringende Leistungen sowie sonstige Verpflichtungen des Auftraggebers rechtzeitig vorliegen bzw. erfüllt
sind. Geschieht dies nicht und ist auch eine rechtzeitige Lieferung der Leistung mit
einer, vom Auftraggeber akzeptierten Zusatzvergütung für erhöhten Kostenaufwand,
nicht mehr möglich, so verlängert sich die Frist zur Lieferung um einen angemeßenen
Zeitraum. Fixgeschäfte werden nicht geschloßen. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Die Lieferverpflichtungen des Illustrators sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen zur Versendung gebracht sind.
Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf,
Feuer, Maschinenbruch, Störungen der Telekommunikation, Störungen des Computers,
schwere Krankheit, unvorhergesehene Hinderniße oder sonstige vom Illustrator nicht
zu vertretene Umstände zurückzuführen, wird die Lieferzeit für die Dauer dieser
Ereigniße verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, daß sich der Illustrator
beim Eintritt einer dieser Ereigniße in Lieferverzug befindet. Leistungsverzögerungen
aufgrund höherer Gewalt werden dem Auftraggeber angezeigt.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber
zu vertreten hat, so kann der Illustrator Schadensersatz verlangen, den er durch
angemeßene Erhöhung der Vergütung entsprechend den hier vereinbarten Vergütungsregeln nach billigem Ermeßen berechnen darf. Die Geltendmachung eines
weiter gehenden Verzugßchadens bleibt hiervon unberührt.
10. Gefahrübergang
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, erfolgt die übergabe
am Sitz des Illustrators. Soweit der Auftraggeber die Lieferung an einem anderen Ort
wünscht, geschieht dies auf seine Gefahr und Rechnung. Die Gefahr geht mit übergabe an den Transporteur oder, falls ein solcher nicht eingeschaltet wird, spätestens
mit Entgegennahme der Leistung durch den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen an den Auftraggeber über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen
oder der Illustrator zusätzliche Leistungen (z.B. Transportkosten oder Anfuhr) übernommen hat.
11. Mängelgewährleistung, Haftung
Bei der künstlerischen Umsetzung des ihm erteilten Auftrages genießt der Illustrator
Gestaltungsfreiheit. Trifft seine Illustration nicht den Geschmack des Auftraggebers
oder entspricht sein Stil nicht den Vorstellungen des Auftraggebers, so begründet dies
allein keinen Mangel seiner Leistungen.
Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, daß dieser die von dem
Illustrator gelieferten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach Erhalt, in jedem
Fall aber vor einer Weiterverarbeitung, überprüft und Mängel unverzüglich nach Entdeckung gerügt hat. Geringfügige farbliche Abweichungen der Druckergebniße von
Bildschirmdarstellung oder Computerausdruck sind technisch bedingt und stellen
insoweit keinen Mangel dar.
Soweit ein vom Illustrator zu vertretener Mangel vorliegt, ist er zunächst zur Nacherfüllung innerhalb angemeßener Zeit berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist
der Auftraggeber nach erfolglosem Ablauf einer von ihm zur Nacherfüllung bestimmten angemeßenen Frist nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,
oder eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. Eine
Nacherfüllung ist fehlgeschlagen, wenn der Mangel auch nach dem zweiten Nacherfüllungsversuch noch nicht beseitigt ist.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Die Frist
ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus Delikt geltend gemacht werden; für diese gilt die
gesetzliche Verjährungsfrist.
Auf Schadensersatz haftet der Illustrator – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für
den Fall des Vorsatzes oder grober Fahrläßigkeit, einschließlich des Vorsatzes oder
grober Fahrläßigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Soweit er den Vertrag
nicht vorsätzlich verletzt hat, ist die Schadensersatzhaftung auf den voraußehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Von dieser Haftungsbeschränkung
ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit des Auftraggebers sowie Schäden auf Grund von Verletzungen der Kardinalpflichten des Illustrators.
Soweit der Illustrator Dienstleistungen Dritter (z.B. Fotografen, Service-Provider)
lediglich an den Auftragnehmer durchreicht, beschränkt sich seine Haftung auf das
Auswahlverschulden.
Eine Haftung für Computerviren wird ausgeschloßen, sofern der Illustrator nicht vorsätzlich oder grob fahrläßig handelt.
Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung zur überprüfung der rechtlichen
Zuläßigkeit der vom Illustrator erbrachten Leistungen. Verletzen die Leistungen des
Illustrators die Rechte Dritter oder sind sie sonst rechtswidrig, weil sie auf rechtswidrigen Vorgaben und/oder Vorlagen des Auftraggebers beruhen, so haftet im Innenverhältnis allein der Auftraggeber.
Er hat dem Illustrator sämtlichen daraus resultierenden Schaden, einschließlich der angemeßenen Kosten einer Rechtsverteidigung,
zu ersetzen und ihn von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten. Der Illustrator wird
jedoch den Auftraggeber auf mit seinen Leistungen verbundene Rechtsverletzungen
hinweisen, sobald er von diesen positive Kenntnis erlangt. Insbesondere gilt diese
Haftungsregelung für Sachaußagen oder sonstige Beistellungen, die dem Illustrator
vom Auftraggeber vorgegeben oder sonst überlaßen werden; im gleichen Maße haftet
der Auftraggeber dafür, daß sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie gegebenenfalls sonstige erforderliche Rechte an den von ihm zugelieferten Materialien
in erforderlichem Umfang vorliegen.
Die Verantwortlichkeit für Inhalte, die der Illustrator im Auftrag des Auftraggebers ins
Internet stellt, liegt im Innenverhältnis außchließlich beim Auftraggeber. Wird der
Illustrator, gleich aus welchen Gründen, als Störer oder Verantwortlicher im Sinne des
Teledienstgesetzes oder des Mediendienste-Staatsvertrages oder anderer Normen in
Anspruch genommen, so stellt ihn der Auftraggeber von jeglicher Inanspruchnahme
Dritter frei.
Soweit die Schadensersatzhaftung des Illustrators nach dem Vorangegangenen ausgeschloßen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die Haftung seiner
Angestellten, Arbeitnehmer, freien Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
12. Belegmuster
Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt der Auftraggeber dem Illustrator fünf bis
zehn einwandfreie ungefaltete Belegmuster unentgeltlich. Der Illustrator ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Als Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zuläßig, als außchließlichen Gerichtßtand
vereinbaren die Parteien den Geschäftßitz des Illustrators.
Es gilt außchließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14. Schlußbestimmungen
änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Das Gleiche gilt für änderungen des Schriftformerfordernißes.
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages berührt
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Das Gleiche gilt für Regelungslücken.
Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung von Regelungslücken
soll die rechtlich mögliche Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (gemäß den Richtlinien der Illustratoren Organisation e.V.)